- § 1Allgemeine Vorschriften
- § 2Sonderverwahrung
- § 3Drittverwahrung
- § 4Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten
- § 5Sammelverwahrung
- § 6Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefugnis des Verwahrers bei der Sammelverwahrung
- § 7Auslieferungsansprüche des Hinterlegers bei der Sammelverwahrung
- § 8Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
- § 9Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei der Sammelverwahrung
- § 9aSammelurkunde
- § 9bElektronische Wertpapiere in Sammeleintragung
- § 9cElektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht
- § 10Tauschverwahrung
- § 11Umfang der Ermächtigung zur Tauschverwahrung
- § 12Ermächtigungen zur Verpfändung
- § 12aVerpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften
- § 13Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum
- § 14Verwahrungsbuch
- § 15Unregelmäßige Verwahrung, Wertpapierdarlehen
- § 16Befreiung von Formvorschriften
- § 17Pfandverwahrung
- § 17aVerfügungen über Wertpapiere
- § 18Stückeverzeichnis
- § 19Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses
- § 20Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen
- § 21Befugnis zur Aussetzung und Befugnis zur Übersendung auf Verlangen
- § 22Stückeverzeichnis beim Auslandsgeschäft
- § 23Befreiung von der Übersendung des Stückeverzeichnisses
- § 24Erfüllung durch Übertragung von Miteigentum am Sammelbestand
- § 25Rechte des Kommittenten bei Nichtübersendung des Stückeverzeichnisses
- § 26Stückeverzeichnis beim Auftrag zum Umtausch und zur Geltendmachung eines Bezugsrechts
- § 27Verlust des Provisionsanspruchs
- § 28Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs
- § 29Verwahrung durch den Kommissionär
- § 30Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei dem Kommissionsgeschäft
- § 31Eigenhändler, Selbsteintritt
- § 32Vorrangige Gläubiger
- § 33Ausgleichsverfahren bei Verpfändung
- § 34Depotunterschlagung
- § 35Unwahre Angaben über das Eigentum
- § 36Strafantrag
- § 37Strafbarkeit im Falle der Zahlungseinstellung oder des Insolvenzverfahrens
- §§ 38 bis 40(weggefallen)
- § 41[weggefallen]
- § 42Anwendung auf Treuhänder, Erlass weiterer Bestimmungen
- § 43Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
Verweise
in § 31 DepotG
DepotG Depotgesetz
DepotG
Depotgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die §§ 18 bis 30 gelten sinngemäß, wenn jemand im Betrieb seines Gewerbes Wertpapiere als Eigenhändler verkauft oder umtauscht oder einen Auftrag zum Einkauf oder zum Umtausch von Wertpapieren im Wege des Selbsteintritts ausführt.
Quelle: BMJ
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Schemata
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Notizen
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