VerfGHG NRW Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
VerfGHG NRW
Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung. Zur Verhandlung ist der Angeklagte zu laden. Er ist dabei darauf hinzuweisen, dass ohne ihn verhandelt wird, wenn er unentschuldigt ausbleibt oder sich ohne ausreichenden Grund entfernt.
Quelle: Justizportal NRW
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