EUZBBG Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
EUZBBG
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Mitwirkung des Bundestages§ 2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union§ 3 Grundsätze der Unterrichtung§ 4 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten§ 5 Vorhaben der Europäischen Union§ 6 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren§ 7 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik§ 8 Stellungnahmen des Bundestages§ 9 Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen§ 9a Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat§ 10 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten§ 11 Verbindungsbüro des Bundestages§ 12 Inkrafttreten, AußerkrafttretenAnlage (zu § 6 Absatz 2)Berichtsbogen