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in § 121 TKG

TKG  
Telekommunikationsgesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.
Quelle: BMJ
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