Zum Bücherregal
Paragraph, Gesetzbuch oder Stichwort suchen
Arbeitsbereich
Inhaltsverzeichnis
Schemata
Notizen
Verweise
StPO
info
Strafprozessordnung
info
Einzelansicht
Strafrecht
Strafprozessrecht
Farbe auswählen
Farbe auswählen
§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
Das Gericht hat seine sachliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen.
Quelle:
BMJ
Import:
10.01.2025