Verweise
in § 91a StGB
StGB Strafgesetzbuch
StGB
Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Nichtvermögensdelikte
Notizen
zu § 91a StGB
Keine Notizen vorhanden.