Suche
Verweise
in § 67f StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

Strafrecht

Strafrecht AT

Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Strafrecht AT
Notizen
zu § 67f StGB
Keine Notizen vorhanden.