Verweise
in § 276a StGB
StGB Strafgesetzbuch
StGB
Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.
Quelle: BMJ
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