Suche
Verweise
in § 152 StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

StrafrechtStrafrecht BT

Nichtvermögensdelikte

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Nichtvermögensdelikte
Notizen
zu § 152 StGB
Keine Notizen vorhanden.