NachbG NRW Nachbarrechtsgesetz
NachbG NRW
Nachbarrechtsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
a) | über 2 m Höhe | 1,00 m, |
und | ||
b) | bis zu 2 m Höhe | 0,50 m, |
Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.
Quelle: Justizportal NRW
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