Verweise
in § 24 KHG
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft die Auswirkungen der Reglungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Bei der Überprüfung der Auswirkungen der Regelung des § 21a ist insbesondere die Belastung der Krankenhäuser auf Grund der Entwicklung der Zahl der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierten zu berücksichtigen. Es kann hierfür einen Beirat von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachkreisen einberufen, die insoweit über besondere Erfahrung verfügen.
Quelle: BMJ
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