GO NRW Gemeindeordnung NRW
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Gemeindeordnung NRW
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Kommunalrecht
Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung.
Quelle: Justizportal NRW
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