GKG Gerichtskostengesetz
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Gerichtskostengesetz
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Im Umsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz bestimmt sich die Gebühr nach dem Gesamtwert der von dem Umsetzungsverfahren erfassten Ansprüche.
Quelle: BMJ
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