GKG Gerichtskostengesetz
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Gerichtskostengesetz
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Bei der Zwangsliquidation einer Bahneinheit bestimmt sich die Gebühr für das Verfahren nach dem Gesamtwert der Bestandteile der Bahneinheit.
Quelle: BMJ
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