GKG Gerichtskostengesetz
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ZivilrechtZivilprozessrecht
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Die Gebühren im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren werden nach der Bilanzsumme des letzten Jahresabschlusses vor der Stellung des Antrags auf Durchführung des Sanierungs- oder Reorganisationsverfahrens erhoben.
Quelle: BMJ
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