EUZBLG Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
EUZBLG
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht III: Int. Bezüge des GG
In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken die Länder durch den Bundesrat mit.
Quelle: BMJ
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