BwBBG Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
BwBBG
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Vergaberecht
Die Regelungen dieses Gesetzes sind auf vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren anzuwenden, die die Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 2 zum Gegenstand haben.
Quelle: BMJ
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