Verweise
in § 656a BGB
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Maklervertrag u.Ä.
Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Maklervertrag u.Ä.
Notizen
zu § 656a BGB
Keine Notizen vorhanden.