Verweise
in § 630 BGB
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Verpflichteten in elektronischer Form erteilt werden. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 630 BGB
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