AktG Aktiengesetz
AktG
Aktiengesetz
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht
Kapitalgesellschaftsrecht
Die Aktien können verschiedene Rechte gewähren, namentlich bei der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung.
Quelle: BMJ
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