References
in § 295 StGB
StGB Strafgesetzbuch
StGB
Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Vermögensdelikte
Jagd- und Fischereigeräte, Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich geführt oder verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Source: BMJ
Imported:
Documents
for Vermögensdelikte
notes
for § 295 StGB
No notes available.