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in § 255 StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

StrafrechtStrafrecht BT

Vermögensdelikte

Wird die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen, so ist der Täter gleich einem Räuber zu bestrafen.
Source: BMJ
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