Verweise
in § 1 LPartG
LPartG Lebenspartnerschaftsgesetz
LPartG
Lebenspartnerschaftsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden. Dieses Gesetz gilt für
- 1.
- vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und
- 2.
- im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Familienrecht
Notizen
zu § 1 LPartG
Keine Notizen vorhanden.