Verweise
in § 1 KTFG
KTFG Klima- und Transformationsfondsgesetz
KTFG
Klima- und Transformationsfondsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Es wird zum 1. Januar 2011 ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Energie- und Klimafonds“ errichtet. Ab dem 22. Juli 2022 lautet die Bezeichnung dieses Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 1 KTFG
Keine Notizen vorhanden.