Verweise
in § 1 InsStatG
InsStatG Insolvenzstatistikgesetz
InsStatG
Insolvenzstatistikgesetz
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Insolvenzrecht u.Ä.
Für wirtschaftspolitische Planungsentscheidungen werden über Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen monatliche und jährliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Insolvenzrecht u.Ä.
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