Suche
Verweise
in § 1 EntgTranspG

EntgTranspG  
Entgelttransparenzgesetz

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.
Quelle: BMJ
Import:
Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 1 EntgTranspG
Keine Notizen vorhanden.